
Liebe Mitglieder, liebe Gastkartenangler
Sollte es an Gewässern, wo der Fischereiverein die Fischereirechte gepachtet hat zu Konfrontationen mit Anliegern bzw. Eigentümern von Grundstücken, die an das Gewässer angrenzen, kommen, bitte bleibt ruhig. Bezieht Euch auf das Niedersächsische Fischereigesetz und dem § 10. Dieser Paragraph regelt das Uferbetretungsrecht zur Ausübung der Angelei. Es ist selbstverständlich, dass Ihr dieses Uferbetretungsrecht nur zur Angelei ausübt und weder zeltet, grillt oder Euch anderweitig groß ausbreitet. Auch gehört es sich, keine anderen Personen oder Tiere durch Lärm, Unrat oder Naturveränderungen zu stören. Verboten ist es, direkte Haus- und Hofgrundstücke zu betreten. Kommt es dennoch zu konträren Gesprächen, informiert bitte sofort, die von der Stadt Delmenhorst bestellten, amtlichen Fischereiaufseher oder den Vorstand persönlich. Rufnummern findet Ihr auf der Homepage.
Wir hoffen auf ein friedliches Miteinander und wünschen Euch ein kräftiges Petri.
Euer Vorstand
Hier findet ihr den § 10 des Niedersächsischen Fischereigesetzes























