Stuhrer Gastgewässer
Ab Einlauf der begradigten Ochtum bis zur Mündung des Stuhrer Grabens.
Die Alte Ochtum darf erst ab 200 m unterhalb der Eisenbahnbrücke befischt werden
Die Vareler Bäke
Von der Landstraßenbrücke an der L333 in Thölkenbrückbis zur Einmündung in die Ochtum
Wer nicht weiß wo, bitte den Links folgen: L333 in Thölkenbrück, Einmündung in die Ochtum
Die Pultern
Hierbei ist der Fluss Pultern und nicht der See gemeint.
Der See befindet sich im Privatbesitz!!