Gemeinnützigkeit / Wettangeln

Gefahr für Gemeinnützigkeit von Angelvereinen bei Wettangeln bzw. Angelveranstaltungen jetzt festgeschrieben.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hatte auf Drängen des VDSF ein Schreiben an die Landesfinanzminister versandt (25.09.1991 und 19.09.1995) und darin festgelegt, dass Angelvereine nicht gemeinnützig sein können, wenn sie Wettangeln veranstalten.
Dies ist bis heute so gültig.
Hier die beiden Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wortlaut

Wettfischen
Wettfischen sind fischereiliche Veranstaltungen, die durch Wettbewerbscharakter geprägt werden.

Dazu gehören insbesondere
:a. ein weiterführender Charakter der Veranstaltung (Qualifikation)
;b. das Auftreten und Bewerten von geschlossenen Mannschaften
;c. wirtschaftliche Zielrichtung der Veranstaltung (z.B. Tombolafischen)
.Für ein Wettfischen kann weiter sprechen, wenn mehrere folgender Kriterien vorliegen
:a. Veranstaltungen nicht auf Vereinsebene, zu denen nur bestimmte Angler zugelassen werden
;b. Vergabe von Preisen an Sieger und Plazierte
;c. das Auslosen und/oder Abgrenzen von Angelplätzen
;d. das übermäßige Anfüttern
;e. die Verwendung von Setzkeschern
;f. das Zurücksetzen fangfähiger Fische
;g. vorheriger Besatz mit fangfähigen Fischen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung

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